Führungskräfte-Visum
L-1A Visum: Als Führungskraft in die USA expandieren
Das L-1A Visum ist der bewährte Weg für Inhaber und Führungskräfte, die ihre bestehende Firma in Deutschland oder der Schweiz in die USA führen wollen – inklusive Neugründung einer US-Niederlassung.
Was ist das L-1A Visum?
Das L-1A Visum ist ein Visum für die innerbetriebliche Überstellung von Managern und Führungskräften: Ihre bestehende Firma entsendet Sie in eine verbundene US-Einheit – etwa eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Florida. Es funktioniert auch, wenn diese US-Einheit erst gegründet wird (sogenanntes New-Office-L-1A).
Damit ist das L-1A ideal für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Geschäft über den Atlantik erweitern wollen – und es ist der klassische Vorbereiter für die Green Card über EB-1C.
L-1A Visum Voraussetzungen
Anforderungen an Sie
- Mindestens ein Jahr Führungstätigkeit bei Ihrer Firma im Ausland innerhalb der letzten drei Jahre
- In den USA übernehmen Sie eine echte Führungs- oder Managementposition
Anforderungen an die Unternehmen
- Qualifizierende Verbindung zwischen Heimatfirma und US-Einheit (Tochter, Niederlassung, Schwester)
- Beide Unternehmen sind real und aktiv
- Bei einer neuen US-Niederlassung: geeignete Geschäftsräume und ein tragfähiger Geschäftsplan
L-1A für eine neue US-Niederlassung (New Office)
Sie gründen die US-Einheit gerade erst? Dann wird das L-1A zunächst für ein Jahr erteilt – Zeit, um den Betrieb aufzubauen. Für die Verlängerung müssen Sie zeigen, dass die US-Einheit real arbeitet und Ihre Führungsrolle trägt. Wir bauen das mit Ihnen von Anfang an richtig auf: Gründung in Florida, Struktur, Personalplan und Geschäftsräume.
L-1A beantragen: Der Ablauf
- Analyse Ihrer Situation und Strategie im kostenlosen Erstgespräch
- US-Struktur aufbauen (z. B. LLC in Florida als Tochtergesellschaft)
- Petition (Formular I-129) durch spezialisierte Einwanderungsanwälte einreichen
- Nach Bewilligung: Visumtermin am US-Konsulat und Einreise
- US-Betrieb aufbauen – mit Blick auf die spätere Verlängerung und EB-1C
L-1A Dauer & Familie
Bei einer neuen US-Niederlassung gilt das L-1A zunächst ein Jahr, danach sind Verlängerungen bis zu maximal sieben Jahre möglich. Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erhält ein L-2-Visum und darf in den USA arbeiten; Kinder bis 21 Jahre reisen mit und gehen zur Schule.
Von L-1A zur Green Card über EB-1C
Das L-1A ist befristet – aber es ist das perfekte Sprungbrett: Sobald Ihre US-Einheit etwa ein Jahr aktiv ist, kann der EB-1C-Antrag folgen, der direkt zur unbefristeten Green Card führt. Wir planen Ihre Struktur von Tag eins an so, dass dieser Übergang gelingt.
Häufige Fragen zum L-1A Visum
Kann ich mit dem L-1A Visum eine neue Firma in den USA gründen?
Ja. Das New-Office-L-1A ist genau dafür gedacht: Ihre bestehende Firma gründet eine US-Einheit, und Sie werden als Führungskraft überstellt. Wichtig sind geeignete Geschäftsräume und ein tragfähiger Geschäftsplan.
Wie lange gilt das L-1A Visum?
Bei einer neuen US-Niederlassung zunächst ein Jahr; bei bestehenden US-Einheiten bis zu drei Jahre. Verlängerungen sind bis zu maximal sieben Jahre möglich.
Führt das L-1A Visum zur Green Card?
Indirekt, ja: Nach etwa einem Jahr aktivem US-Geschäftsbetrieb kann der EB-1C-Antrag folgen – der direkte Weg zur unbefristeten Green Card für Sie und Ihre Familie.
Gut zu wissen
Beim L-1A wird Ihre Führungsrolle genau geprüft: Wer in den USA nur das Tagesgeschäft selbst erledigt, gilt nicht als Manager. Entscheidend sind Struktur, Personal und eine überzeugende Darstellung Ihrer Führungsaufgaben – genau dabei unterstützen wir Sie.
Wie wir Sie begleiten
Wir prüfen Ihre Ausgangslage, bauen die US-Struktur mit Ihnen auf und koordinieren Ihre Überstellung mit spezialisierten Einwanderungsanwälten – mit Blick auf die Green Card von Anfang an.
Kostenloses Erstgespräch buchenHinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung. Die rechtliche Antragstellung erfolgt durch spezialisierte US-Einwanderungsanwälte, mit denen wir eng zusammenarbeiten.