LLC & Corporation

Unternehmensgründung in den USA für Deutsche & Schweizer

Als Deutscher oder Schweizer können Sie in den USA ein Unternehmen gründen – ohne Staatsbürgerschaft, ohne Green Card, sogar komplett aus dem Ausland. Wir begleiten jeden Schritt auf Deutsch.

Können Deutsche und Schweizer in den USA gründen?

Ja – uneingeschränkt. Sie brauchen weder die US-Staatsbürgerschaft noch eine Green Card oder ein Visum, um eine LLC oder Corporation zu gründen. Die Gründung ist komplett aus Deutschland oder der Schweiz möglich; erst wenn Sie vor Ort arbeiten wollen, wird das Visum relevant.

LLC oder Corporation – was passt zu Ihnen?

Die LLC – die erste Wahl der meisten Gründer

Flexibel, unkompliziert und mit Haftungsbegrenzung: Die LLC eignet sich für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen und ist steuerlich einfach zu handhaben.

Die Corporation – für Wachstum mit Investoren

Wenn Sie externes Kapital aufnehmen oder Anteile verkaufen wollen, ist die Corporation (z. B. C-Corp) oft die bessere Struktur. Wir prüfen mit Ihnen, was zu Ihrem Vorhaben passt – auch mit Blick auf Ihre Steuersituation im Heimatland.

Die Gründung Schritt für Schritt

  • Firmenname prüfen und Bundesstaat wählen – Florida ist bei Auswanderern beliebt
  • Registered Agent bestellen (Pflicht – stellt die offizielle US-Adresse)
  • Gründungsurkunde einreichen (Articles of Organization bzw. Incorporation)
  • Operating Agreement bzw. Statuten erstellen
  • EIN (Steuernummer) bei der IRS beantragen
  • US-Geschäftskonto eröffnen – mit unserer Vorbereitung deutlich einfacher

Kosten und laufende Pflichten

Die staatlichen Gründungsgebühren liegen in Florida im niedrigen dreistelligen Bereich; dazu kommen je nach Konstellation Kosten für Registered Agent, Businessplan und Bank. Wichtig: der jährliche Annual Report – wird er vergessen, drohen Strafgebühren bis zur Auflösung. Wir behalten das für Sie im Blick.

Gründung und Visum zusammendenken

Wenn Sie mit der Firma auch auswandern wollen, muss die Unternehmensstruktur zum Visum passen – etwa zum E-2, L-1A oder EB-1C. Genau das ist unsere Stärke: Wir gründen nicht irgendeine Firma, sondern die richtige – inklusive Businessplan, der Visumsantrag und Bank überzeugt.

Gut zu wissen

Die Gründung selbst ist schnell erledigt – die Fallstricke liegen danach: Bankkonto, Steuerpflichten in beiden Ländern, jährliche Meldungen. Genau deshalb bleiben wir nach der Gründung an Ihrer Seite statt Sie mit einer Urkunde allein zu lassen.

Häufige Fragen zur Unternehmensgründung in den USA

Kann ich ohne Green Card eine US-Firma gründen?

Ja. Für die Gründung einer LLC oder Corporation brauchen Sie weder Green Card noch Visum oder Staatsbürgerschaft. Erst wenn Sie in den USA leben und arbeiten wollen, wird das Visum relevant.

Kann ich aus Deutschland oder der Schweiz gründen, ohne vor Ort zu sein?

Ja, die Gründung ist komplett aus der Ferne möglich. Für das Bankkonto kann je nach Bank eine Reise sinnvoll sein – wir bereiten alles so vor, dass es zügig geht.

Brauche ich eine Adresse in den USA?

Eine offizielle Adresse im Gründungsstaat brauchen Sie – die stellt der Registered Agent, den wir für Sie organisieren. Eine eigene Büroadresse ist für den Start nicht nötig.

Wie wir Sie begleiten

Wir gründen mit Ihnen die richtige Unternehmensform, erstellen Ihren Businessplan und verzahnen alles mit Ihrer Visumsstrategie – persönlich und auf Deutsch.

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Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung. Die rechtliche Antragstellung erfolgt durch spezialisierte US-Einwanderungsanwälte, mit denen wir eng zusammenarbeiten.