Für Unternehmer & Selbstständige

Investorenvisum USA: Anforderungen & Wege für Selbstständige

Sie wollen als Unternehmerin oder Selbstständiger in die USA? Es gibt mehrere Wege – je nachdem, wie viel Sie investieren und ob Sie dauerhaft bleiben wollen. Hier der ehrliche Überblick.

Welche Wege gibt es für Investoren und Selbstständige?

  • E-2 Visum: der Klassiker – Unternehmen gründen oder kaufen, substanziell investieren, aktiv führen
  • EB-5: Green Card durch grosse Investition mit Arbeitsplätzen
  • EB-2 NIW: Green Card ohne Arbeitgeber – für starke Profile und bedeutende Vorhaben
  • EB-1C / L-1A: für Inhaber bestehender Firmen, die in die USA expandieren

E-2: das klassische Investorenvisum

Das E-2 Visum ist für die meisten der richtige Einstieg: Sie gründen oder übernehmen ein reales Unternehmen in den USA und führen es aktiv. Entgegen einem hartnäckigen Mythos gibt es keinen gesetzlichen Mindestbetrag – entscheidend ist, dass die Investition im Verhältnis zum Geschäft substanziell ist und wirklich ins Unternehmen fliesst.

Details zu Voraussetzungen, Kosten und Ablauf finden Sie auf unserer E-2-Seite.

EB-5: Green Card durch grosse Investition

EB-5 ist der direkte Investitionsweg zur Green Card – allerdings mit deutlich höheren Hürden: Derzeit liegt die geforderte Investition bei rund 800.000 USD in geförderten Regionen beziehungsweise etwa 1,05 Millionen USD sonst (Angaben ohne Gewähr, die Schwellen können sich ändern), und es müssen Arbeitsplätze entstehen. Für die meisten unserer Kunden ist E-2 oder EB-2 NIW der pragmatischere Weg.

US-Visum für Selbstständige – auch ohne grosse Investition

Sie haben kein sechsstelliges Budget? Das schliesst die USA nicht aus: Beim E-2 Visum sind je nach Geschäftsmodell auch deutlich kleinere Summen möglich, wenn der Plan glaubwürdig ist. Und mit einem starken beruflichen Profil kann der EB-2 National Interest Waiver sogar ganz ohne Unternehmensinvestition zur Green Card führen.

Der Businessplan: Ihr wichtigstes Dokument

Bei jedem Investorenvisum entscheidet der Businessplan mit über die Bewilligung: Er muss zeigen, dass Ihr Geschäft real, tragfähig und mehr als marginal ist. Wir erstellen Businesspläne, die genau das leisten – visumstauglich für Konsulate und überzeugend für Banken.

Gut zu wissen

Bei jedem Investorenvisum gilt: Das Geld muss real und dem Geschäftsrisiko ausgesetzt investiert sein. Ein Betrag auf dem Konto oder ein Scheingeschäft genügt nicht – und führt im Zweifel zur Ablehnung. Wir bauen Ihren Fall so auf, dass er dieser Prüfung standhält.

Häufige Fragen zum Investorenvisum

Wie viel muss ich für ein Investorenvisum investieren?

Beim E-2 Visum gibt es keinen fixen Mindestbetrag – entscheidend ist die Substanz im Verhältnis zum Geschäft. EB-5 liegt derzeit bei rund 800.000 USD in geförderten Regionen (ohne Gewähr). Was in Ihrem Fall realistisch ist, prüfen wir im Erstgespräch.

Gibt es ein US-Visum für Selbstständige ohne grosse Investition?

Ja: Beim E-2 Visum sind je nach Geschäftsmodell auch kleinere Investitionen möglich, und mit einem starken beruflichen Profil kann EB-2 NIW ganz ohne Unternehmensinvestition zur Green Card führen.

Was ist der Unterschied zwischen E-2 und EB-5?

E-2 ist ein befristetes, unbegrenzt verlängerbares Visum mit moderaten Anforderungen an die Investition. EB-5 führt direkt zur Green Card, verlangt aber eine hohe Investition und neue Arbeitsplätze. Wir zeigen Ihnen, welcher Weg zu Ihnen passt.

Wie wir Sie begleiten

Wir prüfen Ihre Investitionssituation, empfehlen den passenden Weg und erstellen den Businessplan, der Ihren Antrag trägt – persönlich und auf Deutsch.

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Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung. Die rechtliche Antragstellung erfolgt durch spezialisierte US-Einwanderungsanwälte, mit denen wir eng zusammenarbeiten.