Direkt zur Green Card

EB-1C: Green Card für Manager, Führungskräfte & Unternehmer

Sie führen bereits ein Unternehmen in Deutschland oder der Schweiz? Dann kann EB-1C Ihr direkter Weg zur Green Card sein – über die Überstellung als Managerin, Manager oder Führungskraft in Ihre US-Einheit.

Was ist EB-1C?

EB-1C ist eine Green-Card-Kategorie für Manager und Führungskräfte multinationaler Unternehmen. Voraussetzung ist eine qualifizierte Verbindung zwischen Ihrer bestehenden Firma und einer US-Einheit – etwa eine Tochtergesellschaft, Niederlassung oder Schwesterfirma in Florida. Bei Bewilligung erhalten Sie direkt die unbefristete Green Card.

EB-1C Voraussetzungen

Anforderungen an Sie

  • Mindestens ein Jahr Führungstätigkeit bei der ausländischen Firma innerhalb der letzten drei Jahre
  • Ihre Position in den USA liegt auf Führungs- oder Managementebene

Anforderungen an die Unternehmen

  • Qualifizierende Beziehung zwischen Heimatfirma und US-Einheit (Tochter, Niederlassung, Schwester)
  • Die US-Einheit ist seit mindestens einem Jahr aktiv und operativ
  • Beide Unternehmen arbeiten real – mit nachvollziehbaren Strukturen und Führungsrollen

Der Weg über L-1A zu EB-1C

Ihre US-Einheit ist noch neu? Dann führt der Weg typischerweise zuerst über das L-1A-Visum: Es erlaubt die Überstellung von Führungskräften in eine neue US-Niederlassung. Nach etwa einem Jahr aktivem US-Geschäftsbetrieb kann der EB-1C-Antrag gestellt werden – und daraus wird die Green Card.

Wir bauen diesen Weg mit Ihnen von Anfang an richtig auf: US-Gründung in Florida, saubere Unternehmensstruktur, überzeugende Führungsrollen auf beiden Seiten.

EB-1C beantragen: Der Ablauf

  • Analyse Ihrer Unternehmenssituation und Chancenprüfung im Erstgespräch
  • Aufbau oder Prüfung der US-Struktur (z. B. LLC in Florida als Tochtergesellschaft)
  • Bei neuer US-Einheit: Überstellung über L-1A und Aufbau des US-Betriebs
  • EB-1C-Petition vorbereiten und einreichen – komplett von uns begleitet
  • Green Card für Sie – Ehepartner und Kinder unter 21 inklusive

Vorteile der EB-1C Green Card

  • Keine Arbeitsmarktprüfung (kein PERM) nötig
  • Direkter Weg zur unbefristeten Green Card
  • Familie reist mit – der Partner darf arbeiten, Kinder gehen zur Schule
  • Ideal für Inhaberinnen und Inhaber bestehender Firmen, die in die USA expandieren

Häufige Fragen zu EB-1C

Muss meine US-Firma für EB-1C schon bestehen?

Für EB-1C muss die US-Einheit seit mindestens einem Jahr aktiv sein. Bei einer Neugründung führt der Weg deshalb typischerweise zuerst über das L-1A-Visum – danach folgt der EB-1C-Antrag.

Geht EB-1C auch für kleinere Unternehmen?

Entscheidend sind weniger die Unternehmensgrösse als saubere Strukturen und echte Führungsrollen auf beiden Seiten. Ob Ihre Konstellation trägt, prüfen wir ehrlich im kostenlosen Erstgespräch.

Kann meine Familie mit in die USA?

Ja. Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder unter 21 erhalten ebenfalls die Green Card; der Partner darf in den USA arbeiten, Kinder gehen zur Schule.

Gut zu wissen

EB-1C verlangt eine saubere Unternehmensstruktur und nachvollziehbare Führungsrollen auf beiden Seiten des Atlantiks. Wir bauen genau das mit Ihnen auf – von der US-Gründung über die Struktur bis zur fertigen Petition.

Wie wir Sie begleiten

Wir prüfen, ob EB-1C zu Ihrer Unternehmenssituation passt, und begleiten den gesamten Aufbau – von der US-Gründung bis zur Green-Card-Einreichung.

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Komplettservice von A bis Z: Wir betreuen Ihr gesamtes Vorhaben persönlich und auf Deutsch – von der ersten Strategie bis zur fertigen Antragstellung.