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E-2-Visum für Unternehmer: Voraussetzungen & Ablauf

Mit dem E-2-Visum können Deutsche und Schweizer in den USA leben und ihr eigenes Unternehmen führen. Voraussetzungen, Ablauf und typische Fallstricke.

Was ist das E-2-Visum?

Das E-2-Visum ist ein sogenanntes Treaty-Investor-Visum. Deutschland und die Schweiz gehören zu den Vertragsstaaten – Staatsangehörige beider Länder können es beantragen. Es erlaubt Ihnen, in den USA zu leben und ein Unternehmen zu führen, in das Sie investiert haben.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates (Deutschland und die Schweiz erfüllen dies)
  • Eine substanzielle Investition in ein US-Unternehmen – es gibt keinen fixen Mindestbetrag; entscheidend ist, dass die Summe für das jeweilige Geschäft ausreicht und das Risiko real ist
  • Das Unternehmen muss real und aktiv operieren (oder kurz davor stehen)
  • Sie kontrollieren das Unternehmen (mindestens 50 % oder operative Kontrolle)
  • Das Unternehmen darf nicht marginal sein: Es muss mehr erwirtschaften als nur Ihren Lebensunterhalt

Der Ablauf in fünf Schritten

  • Unternehmenskonzept und Investitionsplan erstellen
  • US-Unternehmen gründen und die Investition tatsächlich leisten
  • Antragsunterlagen zusammenstellen (u. a. Businessplan und Investitionsnachweise)
  • Antrag beim zuständigen US-Konsulat einreichen – für Deutschland typischerweise Frankfurt, für die Schweiz Bern
  • Visum-Interview und Entscheidung

Laufzeit, Familie und Verlängerung

Das E-2-Visum wird für mehrere Jahre erteilt und kann unbegrenzt verlängert werden, solange die Voraussetzungen bestehen. Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner darf in den USA arbeiten, Kinder bis 21 Jahre können mitreisen und zur Schule gehen. Wichtig zu wissen: Das E-2-Visum führt nicht automatisch zur Green Card.

Typische Fallstricke

Die häufigsten Ablehnungsgründe sind eine nicht ausreichend nachgewiesene Investition, ein zu schwacher Businessplan oder ein Unternehmen, das als marginal eingestuft wird. Wir bereiten Ihren Fall strukturiert vor und arbeiten für die rechtliche Antragstellung mit spezialisierten Einwanderungsanwälten zusammen. Hinweis: Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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